Kriegsdienstverweigerung (KDV) – wie geht das?
» Wenn du einen Dienst in der Bundeswehr ablehnst,
» wenn dich dein Gewissen bei dem Gedanken meldet, dass du andere Menschen töten sollst,
– oder sie als Folge deines Handelns schwere Verletzungen oder Verstümmelungen erleiden,
– oder du selbst dabei dein Leben verlierst oder ruinierst,
» dann hast du das Recht, nach Artikel 4 Abs. 3 unseres Grundgesetzes den „Kriegsdienst mit der Waffe“ zu verweigern!
Wie’s geht, erläutern wir dir gleich.
Es ist aber wichtig zu wissen: Diese Kurzinfo ersetzt keine Beratung – etwa zum Schreiben einer Begründung. Nutze keinesfalls KI dabei; schreibe deine Begründung nicht aus Vorlagen aus dem Internet ab!
Kriegsdienstverweigerung – Schritt für Schritt:
1. Der Fragebogen (Bereitschaftserklärung): Ab diesem Jahr erhalten alle jungen Menschen, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008, Post von der Bundeswehr. Darin per QR-Code enthalten:
Die Bereitschaftserklärung! Nur junge Männer müssen diesen Bogen ausfüllen; ansonsten ist das freiwillig. Mit dem Bogen will das Militär deine Daten und deine Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr erfassen.
Wenn du das nicht möchtest, solltest du unbedingt bei der Frage nach dem „grundsätzlichen Interesse“ am Soldatenberuf die 0 = kein Interesse ankreuzen. Wenn du noch unsicher bist und auf der Skala von 0-10 eine höhere Zahl angibst, könntest du bei einer späteren Entscheidung für eine Verweigerung in Begründungsschwierigkeiten kommen und deine Anerkennung gefährden.
2. Dein Antrag: Dieser muss vollständig per Post als Einschreiben mit Rückschein an folgende
Adresse geschickt werden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Militärringstraße 1000
50737 Köln.
Ein vollständiger Antrag enthält:
» Das Anschreiben mit dem Satz „Hiermit verweigere ich nach Art. 4, Abs. 3 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe“.
» Den tabellarischen Lebenslauf mit kurzen Angaben zu deinem Werdegang, Ausbildungen, Beruf
» Die Begründung: Schreibe ausführlich und persönlich, mit deinen eigenen Worten, warum dir aus Gewissensgründen kein Dienst an der Waffe möglich ist. Warum du Gewalt und Töten ablehnst, welche Gedanken daran dich innerlich belasten, was dich evtl. an persönlichen Erfahrungen, an Begegnungen mit besonderen Menschen entscheidend beeinflusst und geprägt hat.
Das Gesetz erkennt nur Gewissensgründe an. Daher sollten religiöse, moralische oder politische Gründe in deiner Begründung höchstens untergeordnet mit einfließen, z.B. wenn sie dich in deiner Persönlichkeitsentwicklung entscheidend mit geprägt haben.
3. Die Musterung: Sie ist eine medizinisch-körperliche Eignungsprüfung.
Für KDV-Antragsteller, die vor dem 01.01.2010 geboren sind, ist eine Musterung nicht zwingend erforderlich. Die Bundeswehr kann deinen Antrag auch ohne Musterung an das „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ zur Entscheidung weiterleiten. Erst ab Mitte 2027, wenn die nötigen Musterungskapazitäten aufgebaut sind, werden für die Jahrgänge 2010 und jünger die KDV-Anträge nur nach vorheriger Musterung mit dem Musterungsergebnis „tauglich“ an das BAFzA weitergeleitet. Bei Unklarheiten oder Unvollständigkeiten deines Antrages fordert dich das BAFzA schriftlich zur Klärung und Vervollständigung der Antragsunterlagen auf.
Wird ein Antrag abgelehnt,
» kannst du schriftlich einen Widerspruch einlegen (unbedingt Fristen einhalten!). Hierzu solltest du möglichst noch weitere Begründungen beibringen.
» führt auch der Widerspruch nicht zu einer Anerkennung, bleibt nur noch der Klageweg beim Verwaltungsgericht. Hierfür wäre ein Beistand (oder Anwalt) zu empfehlen; damit sollte die Chance auf eine schlussendliche Anerkennung in der Regel gewahrt sein.
Hole dir Hilfe:
Auch wenn dir das alles als ein riesengroßer Berg vorkommt; es ist machbar und die Erfolgsaussicht ist gut! Und es gibt Möglichkeiten, dir Beistand zu holen. Nehme einfach Kontakt zu unserem Beratungsteam auf: kdv-aachen@dfg-vk.de.