Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich der Staat, „dem Frieden der Welt zu dienen“ (Präambel) und sich für „das friedlichen Zusammenleben der Völker“ einzusetzen (Art. 26). Wie dies zu geschehen hat, darüber gibt es sehr unterschiedliche Meinungen.
Jeder, vor allem junge Mensch, muss sich daher den Fragen stellen: Bin ich potentiell bereit, in einen Krieg zu ziehen? Bin ich bereit zu töten und getötet zu werden?

Immer mehr junge Menschen beschäftigen sich jetzt mit der Frage der Wehrpflicht oder einer Kriegsdienstverweigerung. In Freiburg sorgte jüngst eine Gruppe Schüler*innen für Furore, weil sie sich in einem Video klar gegen die Militarisierung und die neue Wehrpflicht ausgesprochen haben.
Aus unserer Sicht ein Beispiel, das Schule machen sollte…
Wer sich unsicher ist, kann sich über unseren Verband beraten und informieren lassen. Wer dies nicht will, hat nach Art. 4, Abs. 3 des Grundgesetzes das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Eine neue Webseite DFG-VK-Bundesverbands gibt Auskunft für alle möglichen Fälle der Verweigerung: www.verweigern.info.
Für Fragen rund um das neue Wehrdienstgesetz bzw. dem Wunsch nach Beratung bei einem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung im Bereich der Städteregion Aachen könnt ihr euch gerne an kdv-aachen@dfg-vk.de wenden.